22. Dezember 2010

Pfusch


Unnötige Anonymisierungen in Gerichtsurteilen können stören, haben aber bisweilen durchaus einen gewissen Unterhaltungswert. Einige wenige Anonymisierungen sind unzulässig. Und ein gehöriger Teil  der Namen werden mit Grund und Recht abgedeckt. Auch solche Anonymisierungen müssen indes handwerklich korrekt erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn wie im oben abgebildeten Beispiel der gleiche Buchstabe X für zwei unterschiedliche Personen steht. Selbst wenn beide tatsächlich gleich heissen sollten, müssen sie auch in der anonymisierten Fassung des Urteils auseinander gehalten werden können. Das kann geschehen, indem gewissermassen stellvertretend für den Vornamen ein zweiter Buchstabe beigefügt wird (XA und XB). Das Bundesgericht selber verwendet in der Prozessgeschichte des obigen Urteils zwei verschiedene Buchstaben (X und Y). Wer aufmerksam liest, kann über diesen Umweg decodieren, welcher X eigentlich ein Y ist. Dennoch bleibt anzumerken, dass solche Anonymisiererei Pfusch ist.

Unscharfe Misere

Meine kleine Umfrage zur Wahrnehmung der Justiz von aussen (Kalenderblatt vom 20. Dezember 2010) ist noch nicht abgeschlossen. Ein kleines Zwischenergebnis, auf das ich besonders gespannt war, habe ich allerdings bereits gezogen heute Morgen: Rund 15 Prozent der bis jetzt Befragten, geben an, keine Informationen über die Justiz aus der gedruckten Presse zu beziehen. Das schmettert natürlich den Bundesgerichtskorrespondenten der NZZ nieder. Zumal er seinen Job vor 30 Jahren in einer Zeit begann, als die gedruckte Zeitung faktisch nahezu ein Monopol in der Domäne hatte.

Die kleine Vor-Auswertung hat mir aber auch eine erste erhebliche Unschärfe der Umfrage aufgezeigt: Lese ich eine gedruckte Zeitung oder nicht, wenn ich nicht NZZonline, sondern die Printausgabe der NZZ am PC oder auf dem iPad lese?

Die Umfrage ist wie gesagt immer noch offen. Wer noch nicht geantwortet hat, der soll doch bitte noch! Hier geht's zum Fragebogen...

20. Dezember 2010

Hilfe !

Im Januar 2011 darf ich an der Richterakademie in Luzern darüber sprechen, wie die Justiz von aussen wahrgenommen wird. Damit ich dafür nicht nur auf bescheidenes eigenes Wissen und viel Mutmassungen angewiesen bin, habe ich einen kleinen Fragebogen erstellt und hoffe, dass möglichst viele Leser meiner Kalenderblätter sich drei Minuten Zeit nehmen, um die sechs Fragen mit ein paar Maus-Klicks zu beantworten. Ihr braucht nichts über die Justiz zu wissen, und es tut auch gar nicht weh! Tausend Dank an alle, die mithelfen!!

Hier geht's zum Fragebogen.

18. Dezember 2010

Transe Justitia?

Justitia sei keine Frau, sondern eine Transe, meinte unlängst eine Rechtsanwältin auf Twitter. Ich hielt das zunächst für eine böszüngige Verunglimpfung der Göttin der Gerechtigkeit. Bis ich heute die alljährlichen Festtagswünsche des Generalsekretärs des Schweizerischen Bundesgerichts erhielt.


Denn als ich mir auf der Neujahrskarte die doch recht maskulinen Hände der Justitia und ihren unüppigen Busen genauer besah, beschlichen auch mich ernsthafte Zweifel an Justitias Weiblichkeit.

Phantom-Kunden

Die CREDIT SUISSE hat mir soeben schriftlich mitgeteilt, dass ihr eBanking-System Direct Net die Sicherheits-Codes künftig per SMS versenden wird. Damit alles klappt, muss ich mein Handy registrieren, und falls ich kein Handy haben sollte, weiss die Hotline eine andere Lösung. Ich stehe indes vor einem grossen Problem. Ein Handy habe ich natürlich schon, aber kein Konto bei CREDIT SUISSE !

Sie war zwar viele Jahre lang meine Hausbank, doch liess ich meine Konten Mitte 2009 saldieren und auflösen. Einziger Grund dafür war, dass ich mit dem eBanking zunehmend unzufrieden war. Anderthalb Jahre später erhalte ich nun die schriftliche Bestätigung, dass meine Vorbehalte gegenüber Direct Net keine Vorurteile waren. Auch handelt es sich nicht etwa um eine einzelne Panne, denn inzwischen weiss ich, dass auch andere ehemalige Kunden der Bank angeschrieben wurden. Dass CREDIT SUISSE die Daten ihrer ehemaligen Kunden nicht sicherer verwahrt, mag Fragen des Datenschutzes aufwerfen. Mich nähme Wunder, wie viele solche Phantom-Kunden sich auf den berühmten Steuersünder-CDs finden, welche die deutschen Behörden für teures Geld erworben haben...

12. Dezember 2010

Ich bin Wurstist

Gedanken über Götter und Welten werden angedroht im Ingress zu meinen Kalenderblättern. Bisher ging es vor allem um Weltliches, und die Götter kamen zu kurz. Daher heute einmal etwas zu Goethes Gretchenfrage nach Gott und Religion. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen Gläubigen, Atheisten, Agnostikern und Wurstisten. Der Gläubige ist überzeugt, dass es einen Gott gibt. Der Atheist ist überzeugt, dass es keinen Gott gibt. Der Agnostiker ist überzeugt, dass der Mensch das nicht wissen kann. Und der Wurstist, als den ich mich selber sehe, ist überzeugt, dass die Antwort auf die Gretchenfrage Wurst ist.

Warum ist den Gläubigen die Antwort darauf nicht Wurst? Unter anderem weil sie sich Belohnung nach dem Tod erhoffen und ihr irdisches Verhalten darauf ausrichten. Der Wurstist versucht, sein Leben am eigenen Gewissen auszurichten, weshalb ihm Wurst sein kann, ob er nach dem Verlassen dieses Planeten in ein schwarzes Loch fällt oder in einem Paradies wieder aufwacht. Gewisse Probleme hätte er indes schon mit Letzterem. Hinge nämlich ein Halbmond über dem Paradies, dann blieben ihm die den Märtyrern vorbehaltenen Lustbarkeiten mit den berühmten Jungfrauen versagt, weil er seinem Gewissen folgend, keine Mitmenschen in die Luft gesprengt hat. Er könnte sich aber mit Erinnerungen an sündige Momente seines irdischen Lebens schadlos halten. Und hinge über dem Paradies ein Kreuz, müsste er wohl wie weiland der Engel Aloisius aus München sein Manna trinken und Halleluja singen. Aber auch damit könnt er leben, zumal die wolkigen Sitzgelegenheiten recht bequem aussehen. So oder anders bleibt Wurst, was nach dem Exitus geschieht: Qui vivra verra!

11. Dezember 2010

Nüchternes zu Wikileaks

Die einen erstarren in jubilierender Ehrfurcht wie vor einem lange ersehnten Heiland. Andere wenden entrüstet den Blick ab wie vom Leibhaftigen. Ein nüchterner Blick auf Wikileaks ergibt ein differenzierteres Bild.

Die technischen Möglichkeiten des Internet haben ganz neue Erwartungen und Ansprüche gefördert. Vielfach gilt heute als selbstverständlich, dass vorhandene Informationen ins Netz gestellt gehören, und das auch noch gratis. Das hat herkömmliche Zeitungsverlage in Bedrängnis gebracht und kollidiert zunehmend generell mit dem Anspruch, eine Information nicht (oder noch nicht) publik zu machen. Es kann sich dabei um Geheimnisse des Staates selbst handeln, um Geschäftsgeheimnisse oder um Dinge aus dem Privatbereich. Und je nachdem kann der Träger des Geheimnisses sich auf einen mehr oder weniger starken gesetzlichen Schutz berufen. Oder anders herum: Zur Informationsfreiheit gehört nicht nur das Recht, Informationen zu erhalten und zu beschaffen, sondern ebenso das Recht, eine Information zurück zu halten.

Diese Rechte können verletzt werden, wenn Informationen gegen den Willen ihrer rechtmässigen Inhaber ins weltweite Netz gestellt werden. Verantwortlich ist primär, wer die Informationen widerrechtlich behändigt und beispielsweise an Wikileaks weitergibt. Allerdings kann solches Verhalten durch höher zu gewichtende Interessen gerechtfertigt sein, wenn dadurch etwa, rechtswidrige Vorgänge - zumal des Staates - aufgedeckt werden, wie das auf Wikileaks geschehen ist. Die Veröffentlichung einer diplomatischen Depesche, in der die deutsche Bundeskanzlerin mit einer Teflonpfanne verglichen wird, gehört allerdings aus meiner Sicht eindeutig nicht dazu.

Wer dagegen wie Wikileaks lediglich die ihm zugetragenen Informationen auf seiner Plattform zugänglich macht, ist für die bei der Beschaffung der Informationen erfolgten Rechtsbrüche grundsätzlich nicht verantwortlich. Er kann wohl nur dann belangt werden, wenn das Gesetz ausdrücklich auch die Weiterverbreitung untersagt, was bei militärischen Geheimnissen oder im Zusammenhang mit Nukleartechnologie denkbar ist. Einen Sonderfall bildet die Schweiz, wo Artikel 293 des Strafgesetzbuches die Weitergabe geheimer Informationen generell unter Strafe stellt. Diese Bestimmung gehört indes längst ersatzlos gestrichen.

Rechtlich besehen ist somit gegen das Vorgehen von Wikileaks kaum etwas einzuwenden, soweit es um die Aufdeckung von Missständen geht. Lege ich allerdings die Brille des Juristen ab, verbleiben für mich zwei Fragezeichen. Zum einen wüsste ich gerne, wie Wikileaks bei der Belieferung der einzelnen Medien vorgeht, und warum zum Beispiel in der Schweiz ein einzelnes Privatradio vorab über Informationen verfügte. Sodann frage ich mich, ob es wirklich um weltweite Transparenz geht oder nur darum, die USA zu piesacken. Mit Sicherheit gäbe es auch anderswo Wichtiges zu enthüllen, und dabei denke ich nicht nur an Russland, China oder den Vatikan, sondern durchaus auch an Rechtsstaaten.

10. Dezember 2010

Des Richters Parteibuch

Obwohl die Mitglieder des Schweizer Bundesgerichts streng nach Parteiproporz ausgewählt werden, ist die Gefahr einer parteipolitisch gefärbten Rechtsprechung sehr gering. Nach fast dreissig Jahren als Gerichtsberichterstatter wage ich die Behauptung, dass in umstrittenen Fragen zwei Richter gleicher parteipolitischer Couleur häufiger gegeneinander stimmen als miteinander. So war es auch heute wieder, als das Bundesgericht über die Aufenthaltsbewilligung für einen kriminellen Ausländer zu befinden hatte. Ein Richter der rechts der Mitte anzusiedelnden SVP stellte den Antrag, die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Der Gegenantrag stammte von seinem Parteikollegen. Und von den beiden Grünen auf der Richterbank folgte einer dem einen von der SVP, und der andere dem anderen. Den Ausschlag zugunsten des kriminellen Ausländers musste schliesslich der Präsident geben.

Dennoch erachte ich es als Skandal, dass die Sitze im höchsten Gericht der Schweiz faktisch von den politischen Parteien vergeben werden. Das sagte ich schon im Kalenderblatt vom 1. Januar 2010. Nicht weil parteipolitisch engagierte Richter keine guten Richter wären. Der Skandal liegt darin, dass bestens ausgewiesene Kandidaten ohne Parteibuch vom Richteramt ausgeschlossen bleiben. Und weil die grosse Gruppe jener Menschen, die keiner Partei angehören wollen, im höchsten Gericht überhaupt nicht vertreten ist.

5. Dezember 2010

Zweiter Advent

Heute sei der zweite Advent, lese und höre ich immer wieder. Als ob es mehr als einen Advent gäbe pro Jahr. Gemeint ist natürlich, dass heute der zweite Adventsonntag ist. Wir neigen zu sprachlicher Verkürzung, und das nicht erst seit Twitter und SMS. Tödliche Verkehrsunfälle nehmen immer mehr zu, ist etwa zu lesen. Was aber wirklich zunimmt, das sind nicht die tödlichen Verkehrsunfälle, sondern die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle. Aber das fällt kaum mehr einem auf. Stutzig würden wir vielleicht noch ob der Formulierung: unterernährte Kinder nehmen zu. Vermutlich werden wir uns aber auch daran schon bald gewöhnen – und zwar gleich in doppelter Hinsicht.

2. Dezember 2010

Moderne Technik

Eine gute Sache, diese mobilen Kreditkarten-Terminals, die der Kellner an den Tisch bringen kann. Man behält seine Karrte im Auge und riskiert keine unliebsame Überraschung wegen einer hinter dem Buffet heimlich abgeschriebenen Kreditkarten-Nummer. Wenn allerdings der Kellner mit dem Terminal an den Tisch kommt, die Karte behändigt und damit hinter dem Buffet verschwindet, nützt die ganze neue Technik nichts. Das wäre ungefähr so, wie wenn das Bundesgericht die bei ihm nun gelegentlich eingehenden elektronischen Beschwerden umgehend wieder auf Papier ausdrucken würde.

Übrigens: die Geschichte mit dem Kellner stimmt ebenfalls.

Allein im Käfigturm

Eigentlich sollte ich heute Mittag im Käfigturm in Bern sein. Auf Einladung des Bundesverwaltungsgerichts, das mit den Medien seinen bisherigen Präsidenten verabschieden und den neuen vorstellen wollte. Obwohl ich solchen «Hundsverlocheten», wie das auf Schweizerdeutsch genannt wird, ansonsten tunlichst aus dem Weg gehe, habe ich mich angemeldet. Um nach vier Jahren dem alten Präsidenten zu danken, der für die Medien eine Idealbesetzung war. Und um den Neuen zu begrüssen.

Doch dasselbe Bundesverwaltungsgericht, das zum Umtrunk lud, deckte die Journaille für den gleichen Zeitpunkt mit einer Fülle an sofort zu verarbeitender Information ein, die gar nicht daran denken liess, das Büro für mehrere Stunden zu verlassen. Dass die Veranstaltung schliesslich platzte, ist allerdings nur von aussen betrachtet eine Folge ungenügender Koordination. Da wusste die Rechte nämlich durchaus, was die Linke tat und umgekehrt. Nur dass ein Richter, der monatelang Schweiss und Herzblut in ein Dossier ergoss, keinen Tag länger zuwarten mag, wenn die Brut endlich halbwegs geburtsreif ist. Die Ungeduld gemahnt an Kinder im Advent, nur dass diese warten müssen, bis das Christkind kommt.

1. Dezember 2010

Hanfbauer X.

Im Zusammenhang mit dem Hungerstreik des Hanfbauern Bernard Rappaz hat das Bundesgericht den Medien heute Vormittag den Eingang zweier Beschwerden des behandelnden Arztes Hans Wolff angezeigt. Diesem war von der Walliser Justiz befohlen worden, den zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen Rappaz gewaltsam zu ernähren. Ob er von der Justiz dazu gezwungen werden kann, bleibt abzuwarten. Im Hinblick auf die Berichterstattung darüber hat das Bundesgericht in seiner Mitteilung an die Medien allerdings bereits einen ersten Pflock eingeschlagen: «Die Namen sind für die Berichterstattung nicht frei», heisst es am Schluss unmissverständlich. Unverständlich bleibt, was im Kopf eines Richters vorgeht, der von der Presse verlangen will, dass sie im Fall Rapaz von einem Hanfbauern X. im Hungerstreik und seinem behandelnden Arzt Y. berichten.