Es gibt eine Würde des Menschen, die den Schutz von Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention geniesst. Aber auch Tiere sind gemäss helvetischem Rechtsverständnis als Teil der Schöpfung nicht mehr einfach nur eine Sache. Dass allerdings in einer Beschwerde an das höchste Gericht ausdrücklich die Würde von Kampfhunden bemüht wird, ist nicht gerade alltäglich. Passiert ist es im Streit um das Zürcher Hundegesetz, das gefährliche Hunderassen verbietet.
Konkret beanstandet wurde, dass das Rassenverbot auch mit Hinweis auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung begründet wurde. Das sei «kein verfassungsrechtlich vorgesehenes Unterscheidungskriterium» und verletzte ohne sachlichen Grund das Tier in seiner Würde, hiess es in der Beschwerde. Im Urteil aus Lausanne ist indes nichts zu spüren von einem warmen Herz für zarte Seelen zürcherischer Kampfhunde. «Wie dadurch die Würde der Kreatur betroffen sein könnte, ist nicht ersichtlich,» meinten die Richter in Lausanne und zeigten den Monstern die kalte Schulter.
fel.
PS: Bitterkalt ist es auch in Bern, obwohl dort laut meteorologischem Sachverstand des Bundesverwaltungsgerichts zurzeit Sommer herrscht: Ende Dezember legte das Gericht nämlich Wert auf die Feststellung, dass das Urteil zum Steuerstreit mit den USA nicht schon im Frühling, sondern erst im Sommer ergehen werde. Veröffentlicht wurde es am letzten Freitag.
Keine Angst, von Physik verstehe ich auch nichts. Und ausser der Geste mit der herauslugenden Zunge habe ich mit Einstein wenig gemeinsam. Allerdings habe auch ich eine Relativitätstheorie erfunden. Eine juristische allerdings, und an die musste ich vergangenes Wochenende denken, als ich die sich diametral widersprechenden Kommentare über das Amtshilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts las.
Die meisten Juristen wissen mit absoluter Gewissheit, dass ein bestimmtes Urteil goldrichtig oder kreuzfalsch ist. Dabei gehen sie vom Axiom aus, dass es für jedes juristische Problem eine richtige Lösung gibt. Das fängt bei den Prüfungsfragen an der Universität an und geht später bei Gerichte weiter. Jeder weiss, wie entschieden werden muss, und was anders lautet, ist ein Fehlurteil.
Dabei wird Recht mit Mathematik verwechselt, wo es tatsächlich auf eine Frage nur eine einzige richtige Antwort gibt. Wer indes wie ich seit bald dreissig Jahren Urteilsberatungen beobachtet, hat längst gemerkt, dass es in der Juristerei für die meisten Probleme mehrere Lösungen gibt, die alle nicht ganz falsch sind. Das ist meine Relativitätstheorie. Wäre Jurisprudenz eine (präzise) Wissenschaft, könnte man Richter durch Computer ersetzen, und Justiz vermöchte Gerechtigkeit zu schaffen. So aber bleibt der Rechtsspruch letztlich ein Machtspruch, durch den mit Mehrheitsentscheid ein Streit geschlichtet wird. Justiz ist lediglich, aber immerhin zivilisierter Ersatz für Faustrecht.
Und was bedeutet diese Relativitätstheorie konkret angewendet auf das heftig umstrittene Urteil von letzter Woche? Mit Sicherheit liessen sich im über siebzigköpfigen Bundesverwaltungsgericht auch fünf Richter finden, die das Urteil genau anders herum gefällt hätten. Und könnte das Verdikt nach Lausanne weitergezogen werden, schlösse ich keineswegs aus, dass das höchste Gericht mit drei gegen zwei Stimmen so oder so oder gar noch anders entscheiden würde...
fel.
PS: Schade eigentlich, dass der Gesetzgeber wegen der vermeintlichen Überlastung des Bundesgerichts so wichtige Rechtsbereiche wie die internationale Amtshilfe in Steuersachen einer höchstrichterlichen Beurteilung entzogen hat.
Auch aus dem Alltag eines Bundesgerichtskorrespondenten soll berichtet werden auf diesen Kalenderblättern. Und genau heute ist so ein verdammter Alltag. Ab neun Uhr wird die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts über das delikate Problem der Inländerdiskriminierung im Fremdenpolizeirecht beraten. Die Sitzung war seit langer Zeit angesagt und das Thema für die Medien gesetzt.
Doch dann kam es wie so oft ganz anders. Gestern Abend kündigte das Bundesverwaltungsgericht an, es werde heute Vormittag einen wichtigen Entscheid veröffentlichen, und erste Rückfragen ergaben, dass es sich offenbar tatsächlich um einen sehr wichtigen Entscheid handelt. Was tut da der halbwegs seriöse Berichterstatter? Er sitzt zunächst ab neun Uhr brav in Lausanne im Gerichtssaal, um möglichst viel in Sachen Inländerdiskriminierung mitzubekommen, bevor die untere Instanz zur Tat schreitet. Sobald auf seinem Handy das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingeht, wird er die Pressemitteilung überfliegen, und, wenn das Befürchtete eintritt, den Saal verlassen und sich mit kurzsichtig betrachtet Wichtigerem als der Inländerdiskriminierung befassen. Vielleicht gelingt es ihm am späten Abend noch, einen der Richter aus der Sitzung vom Morgen zu erreichen und achzufragen,wie die Beratung denn ausgegangen ist.
Die Justiz hat nicht nur Recht zu sprechen, sondern ihre Sprüche auch lege artis zu verkünden. Dass sich dabei die drei grossen eidgenössischen Gerichte sowie auch einzelne Abteilungen des Bundesgericht unter sich gegenseitig immer wieder ins Gehege kommen, ist nicht zwingend. Da auch die Justiz, soviel ich weiss, an mehr als einem Tag in der Woche arbeitet, sollte ein Minimum an Koordination eigentlich zu erreichen sein. Dass in einzelnen Fällen Kollisionen nicht zu vermeiden sind, liegt auf der Hand, dürfte aber kein Grund sein, es nicht wenigstens einmal zu versuchen!
fel.
PS: Es geht keineswegs darum, den Journalisten die Arbeit zu erleichtern, sondern darum, der Justiz in der Öffentlichkeit das Gehör zu verschaffen, das sie verdient.
Katholiken glauben an das Geheimnis der jungfräulichen Geburt oder an das Geheimnis der Dreifaltigkeit. In der Justiz glaubt man an das Geheimnis. Punkt. Insbesondere Bundesrichter glauben an das Geheimnis schlechthin. Zunächst einmal glauben sie fest daran, dass sich überhaupt etwas geheim halten lässt in den heiligen Hallen auf Mon Repos. Und sodann scheinen sie zu glauben, dass das Geheimnis an sich ein wertvolles Gut ist.
Ein Beispiel für Geheimniskrämerei in der Justiz ist die Anonymisierung der Urteile. Kaum vorstellbar, was da schon alles der Schere des Zensors zum Opfer fiel: Die Namen der Ehemänner der beiden ersten verheirateten Bundesrätinnen, das beliebte Modegetränk Kombucha, die Namen öffentlicher Gewässer, von Gleitschirm-Landeplätzen, Rechtsgutachtern und sogar von Rindern. Dabei gibt es durchaus taugliche interne Richtlinien, die dem nötigen Schutz der Persönlichkeit Rechnung tragen, aber auch sagen, welche Namen durchaus stehen bleiben dürfen. Doch der Glaube ist stärker, jedenfalls der Glaube an das Geheimnis, und setzt die Justiz immer wieder berechtigtem Gespött aus.
Als ich unlängst über die Schnellsuche im Staatskalender des Bundes nach einem Richter suchte, hiess es: «kein Ergebnis». Dabei hatte ich den Kerl eben noch gesehen in der Cafeteria. Argwöhnisch, wie Journalisten sind, vermutete ich sofort den Glauben an das Geheimnis am Werk. Umso mehr als kaum einer aus den oberen Etagen aufzufinden war, dagegen so ziemlich jeder aus Kanzlei und Hausdienst. Der Name eines Bruderpaars etwa führte problemlos zum Weibel, nicht aber zum gleichnamigen Gerichtsschreiber. Die gute Fee der Journaille im Generalsekretariat verwies mich ratlos an die Bundeskanzlei. Dort wollte man mir zunächst gar nicht glauben, dass so wichtige Leute wie Bundesrichter einfach im Nirwana verschwunden sein sollen. Nach einer Stunde bestätigte man mir dann aber, dass dem so war. Und nach einer Woche hatte man, so erfuhr ich per eMail, «die Ursache für diese Unzulänglichkeit analysiert und herausgefunden, dass bei einigen Einträgen (Personen und Rollen/Funktionen) die publikationssteuernden Attribute nicht richtig gesetzt waren».
Die Schnellsuche im Staatskalender funktioniert inzwischen einwandfrei. Und für einmal ging ein schwarzes Loch also nicht auf übersteigerten Glauben an das Geheimnis zurück, sondern auf banale, aber falsch gesetzte publikationssteuernde Attribute.
fel.
PS: Die eMail vom Service Center Informatik der Bundeskanzlei endete mit der grün gefärbten Aufforderung, ich solle, bevor ich den Text ausdrucke, an die Umwelt denken. Das tat ich. Aber warum eigentlich nur vorher?
Von Überlastung des Bundesgerichts könne zurzeit keine Rede sein, meinte unlängst ein Richter in der Cafeteria und erwartete moralischen Sukkurs aus der Runde. Einer darin schaute mich an und meinte grinsend: «Wenn die Presse daneben steht, bin ich immer überlastet!»
Öffentlichkeitsarbeit war nie Kernkompetenz des Bundesgerichts, doch den Mythos seiner Überlastung und damit der eigenen Wichtigkeit verstand es seit jeher fest im Bewusstsein des Publikums zu verankern. E contrario liesse sich aus der launigen Bemerkung schliessen, dass die Justiz durchaus über Zeit und Musse verfügt, wenn die Presse nicht daneben steht. Die Frage der Überlastung der Justiz ist ein komplexes Thema, das hier wohl noch einige Kalenderblätter füllen wird.
In den achtziger Jahren gab es deutliche Anzeichen dafür, dass das Bundesgericht als Ganzes ziemlich überlastet war. Wer die Szene damals beobachtet hat, weiss indes, dass diese Anzeichen in der heutigen Justizszene nicht auszumachen sind. Dafür gibt es durchaus Signale für das Gegenteil, von denen zwei sich direkt aus den Urteilen ablesen lassen.
Wer nämlich tatsächlich überlastet ist, wird unnötigen Aufwand vermeiden und sich bei seiner Tätigkeit auf Notwendiges beschränken. Er wird beim Erarbeiten seiner Urteile weder Musse haben für unnötige wissenschaftliche Exkurse, noch Zeit finden, um seine Texte auf Eleganz und Schlankheit zu trimmen. Epische Länge und schnippische Kürze richterlicher Entscheide lassen untrüglich darauf schliessen, dass es an Ressourcen nicht mangelt.
Ich denke da an das Bundesverwaltungsgericht, das wie unlängst wieder in seinem Finma-Entscheid mitunter über Dutzende von Seiten hinweg Fragen erörtert, die sich nicht stellen. Oder aber im Ringen mit der eigenen Unwissenheit zu der höchstens innerhalb der Gerichtsmauern neuen Erkenntnis gelangt: «Das Internet ist ein Netzwerk von Rechnernetzwerken, durch das weltweit Daten ausgetauscht werden.» Tief blicken lässt aber auch das Gegenteil – so etwa zurzeit in einer Abteilung des Bundesgerichts. Da wird zum Ärger der Schreiber an bereits fertigen Urteilen gefeilt und geschneidert, um Texte zu fabrizieren, die vor lauter Kürze und Schönheit kaum mehr verstanden werden.
Beides ist nicht weiter schlimm. Wer lieber Epiker ist als Richter und dafür genug Zeit und Papier hat, soll es tun. Und wer lieber Schneider ist als Richter und dafür genug Zeit und Musse hat, soll es auch tun. Über zu grosse Arbeitslast klagen aber sollten beide nicht.
fel.
PS: Bleibt zu hoffen, dass das Kalenderblatt weder episch lang erscheint, noch schnippisch kurz, denn auch die Presse möchte den Nimbus eigener Überlastung aufrecht erhalten.
Stellen Sie sich ein Land vor, in dem die mächtigen politischen Parteien die Sitze im höchsten Gericht unter sich aufteilen und mit ergebenen Leuten besetzen. Sodann kassieren sie für die Vergabe der Pfründen einen jährlichen Obolus in Form einer Parteisteuer und behalten die Rechtsprechung dank periodischen Wiederwahlen im Griff. Karikatur einer Bananenrepublik? Leider die nur leicht überspitzte Beschreibung helvetischer Realität.
Dass die Justiz auf diese Weise parteipolitisch instrumentalisiert werden könnte, scheint mir noch die geringste Gefahr. Richter werden weit mehr durch ihre kulturelle und berufliche Herkunft beeinflusst als durch Parteibuch oder Parteizentrale. Doch auch wenn die Justiz unvoreingenommen bleiben sollte, leidet ihr Ansehen doch, denn dafür genügt der blosse Anschein von Befangenheit bekanntlich. Sodann vermag die periodische drohende Wiederwahl die richterliche Unabhängigkeit je nach Labilität des Charakters durchaus konkret zu beeinträchtigen. Und die permanente Abhängigkeit vom Parlament schwächt die Position der der Justiz als dritte Gewalt im Staat.
Als eigentliches Skandalon hat das schweizerische System der Richterkür zur Folge, dass die grosse und wachsende gesellschaftliche Gruppe der parteipolitisch Ungebundenen im höchsten Gericht überhaupt nicht vertreten ist. Seit der Wahl von Richter Logoz im Jahre 1942 ist kein Parteiloser mehr ins Bundesgericht gelangt! Ganz zu schweigen, welches Potenzial dem Land verloren geht, weil viele hoch qualifizierte Juristen sich für das Amt gar nicht bewerben oder nie in die engere Auswahl kommen, weil sie sich keiner politischen Partei anschliessen.
Und das Schlimmste an der Geschichte ist, dass Remedur nicht erhofft werden darf. Denn ein Wechsel des in Westeuropa einmaligen Systems müsste von eben diesen politischen Parteien getragen werden, die heute die fetten Pfründen vergeben. Vorschläge für tauglichere Lösungen lägen auf dem Tisch, so etwa im Kanton Zürich. Mehr zum Thema findet sich in der NZZ vom 31. Dezember 2009 (Seiten 11 und 15) und auf NZZOnline.
fel.
PS: Ich wünsche allen ein glückliches 2010. Was Silvester anbelangt, denken Sie daran: Ein
nicht gefasster Vorsatz ist besser als ein nicht eingehaltener...